Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Sollten Sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend verstärkt pflegerische oder therapeutische Unterstützung benötigen, können Sie für einige Wochen oder Tage unsere Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Sind die pflegenden Angehörigen durch einen Urlaub, eine Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, beziehungsweise ändert sich der Pflege- und Betreuungsbedarf, so bieten wir den Pflegebedürftigen für diese Zeit eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an.
Wir betreuen Ihre Angehörigen in dieser Zeit in modern eingerichteten Doppelzimmern mit einem wohnlichen Ambiente. Vielfältigen Aktivitäten stehen im Mittelpunkt unserer Betreuungsarbeit und fördern ein aktives Miteinander.
Ihr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege besteht jeweils für 28 Tage im Jahr, sofern der Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse erhält. Die Pflegekasse trägt die pflegerelevanten Kosten, und Sie übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.