Wir erfüllen die Anforderungen des § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), indem wir einen speziellen Ansprechpartner für die Sicherheit von Medizinprodukten benannt haben.
Kontaktinformationen für unsere/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit finden Sie wie folgt: